August
Großstauden (z.B. Rittersporn) und Rosen ...
... müssen jetzt zurückgeschnitten werden - dann haben Sie sicher im Frühherbst Freude an einer kräftigen Nachblüte. Auch Bäume die Sie stören, können gefällt werden. Allerdings erst im Spätherbst oder Winter. Die Genehmigung für die Fällung und das Kostenangebot sollten Sie sich aber bereits jetzt bei uns einholen. Auch wenn der Winter noch ein ganzes Stück weg ist, so muss der Winterdienst (Anliegerpflicht) für größere Objekte schon jetzt organisiert werden. Wir unterbreiten Ihnen gern unser Angebot.